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Rente

 

Altersversorgung in Dänemark

Die Altersversorgung in Dänemark basiert im wesentlichen auf vier Säulen.

  1. Die staatliche, soziale Einheitsrente (Folkepension)

  2. ATP (Arbejdsmarkeds tillægspension- Arbeitsmarkt-Zusatzpension)

  3. Betriebliche Rentenversicherungen (Industriens Pension, Arbejdsmarkedspension o. ä.)

  4. Private Rentenversicherungen (Private Pensionsordninger)

Der dänische Staat fördert die betrieblichen und privaten Altersversorgungen durch eine nachgelagerte Besteuerung, d.h., die Beiträge können innerhalb gewisser Grenzen von der Steuer abgesetzt werden, werden aber in der Auszahlungsphase als Einkommen besteuert.

Die staatliche Rente (Folkepension) in Dänemark generell

Bei der dänischen Folkepension, die eigentlich „socialpension" ( Sozialrente) heißt, handelt es sich um eine steuerfinanzierte Sozialrente in Form einer Einheitsrente. Sie besteht aus einem Grundbetrag sowie einer wohnsituationsabhängen Zulage. Alleinstehende erhalten eine höhere Zulage als Zusammenlebende. Die Sätze unterliegen einer jährlichen Anpassung und können bei http://www.borger.dk eingesehen werden.


In Dänemark hat jeder bei Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf eine allgemeine Volksrente.
Wer das 60. Lebensjahr vor dem 1. Juli 1999 vollendet hat, hat jedoch erst mit 67 Jahren Anspruch auf Volksrente.

Aufgrund neuester Gesetzgebung wird das Rentenalter in Dänemark wieder auf 67 Jahre angehoben. Danach gilt ab 01.07.2009 folgende Regelung:

Das Eintrittsalter für die Folkepension beträgt:

  • 65 Jahre für Personen, die vor dem 01.01.1959 geboren sind;

  • 65,5 Jahre für Personen, die zwischen dem 01.01.1959 und dem 30.06.1959 geboren sind;

  • 66 Jahre für Personen, die zwischen dem 01.07.1959 und dem 31.12.1959 geboren sind;

  • 66,5 Jahre für Personen, die zwischen dem 01.01.1960 und dem 30.06.1960 geboren sind;

  • 67 Jahre für Personen, die nach dem 30.06.1960 geboren sind.

Darüber hinaus gilt als Voraussetzung, dass man die dänische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Dänemark seinen festen Wohnsitz haben muss.
Unter festem Wohnsitz ist zu verstehen, dass man die letzten fünf Jahre vor der Antragstellung auf Rente in Dänemark gewohnt haben muss, und darüber hinaus mindestens fünf Jahre zwischen dem 15. und 60. Lebensjahr.

Wer dänischer Staatsangehöriger ist, hat die Möglichkeit, dänische Volksrente zu beziehen, auch wenn er nicht in Dänemark wohnt, wenn er das 65/67. Lebensjahr vollendet. Dies setzt jedoch voraus, dass man insgesamt mindestens 30 Jahre in Dänemark gewohnt hat, und dass die 30 Jahre auf den Zeitraum zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr entfallen.

Wer Volks- oder Frührentner ist, kann die Rente auch mitnehmen, wenn er ins Ausland ziehen möchte.
Man muss jedoch dänischer Staatsangehöriger sein und vor Vollendung des 65. Lebensjahres mindestens 10 Jahre in Dänemark gewohnt haben, oder mindestens 10 Jahre vor Zuerkennung der Frührente.

Der Vorruhestand (efterløn) ist ein Angebot für Personen zwischen 60 und 65 Jahren, die aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden möchten.

 

ATP Arbejdsmarkeds Tillægspension (Arbeitsmarkt-Zusatzpension)

Alle Lohn- und Gehaltsempfänger die zwischen 16 und 67 Jahre alt sind und mindestens 9 Stunden pro Woche arbeiten sind verpflichtet, Beiträge zum ATP-System zu bezahlen. Die Arbeitgeber sind ebenfalls verpflichtet, für den Arbeitnehmer Beiträge zu entrichten. Die monatlichen Beiträge sind relativ gering und können unter www.atp.dk eingesehen werden. Man kann sie auch der Gehaltsabrechnung entnehmen. Die zu erwartende Zusatzrente ist relativ gering.

 

 

Betriebliche , dänische Rentenversicherungen (z.B. Industriens Pension o.ä.)

Die Mehrzahl der Arbeitnehmer in Dänemark, meist durch Tarifvertrag geregelt, unterliegen einer betrieblichen Zusatzversorgung. Es wird ein Prozentsatz des Gehaltes eingezahlt, wovon der Arbeitgeber einen Teil bezahlt und der Arbeitnehmer den meist kleineren Teil. Der Anteil des Arbeitnehmers wird im Rahmen einer Entgeltumwandlung abgeführt, wodurch dieser Beitrag nicht besteuert wird. Der tatsächliche Eigenbeitrag des Arbeitnehmers ist also relativ gering. Die Besteuerung dieser Renten erfolgt in der Auszahlungsphase, also nachgelagert.

 

Dänische „Pensionsordninger", private Rentenversicherungen

In Dänemark kann man zusätzlich sogenannte „Pensionsordninger", eine Art private Rentenversicherungen, abschließen. Diese sind dann auch innerhalb eines gewissen Rahmens steuerlich abzugsfähig. Wer sich dafür interessiert, sollte sich von seiner dänischen Hausbank oder von Versicherungsgesellschaften umfassend beraten lassen. Hier kann auch der Rat eines dänischen Revisors (Steuerberater) hilfreich sein.

 

 

 

Altersversorgung in Deutschland generell

Auch für Deutschland gilt mittlerweile, dass das System der Altersversorgung auf mehreren Säulen beruhtt.

  1. Die Deutsche Rentenversicherung als Pflichtversicherung mit gehaltsabhängigen Beiträgen und Leistungen

  2. Die betriebliche Altersversorgung

  3. Die private Altersversorgung, teilweise mit staatlicher Förderung.

 

Die Deutsche Rentenversicherung

Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig, die ein Teil der Sozialversicherung ist.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer anzumelden, sobald dieser eine Beschäftigung aufnimmt, und die Beiträge abzuführen. Der Anteil des Arbeitnehmers beträgt regelmäßig 9,95% (Stand 2008) des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5300,00 Euro monatlich (2008). Sonderregelungen ergeben sich bei Beschäftigungen bis 400 Euro (geringfügige Beschäftigung) bzw. zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro monatlich.

Als Voraussetzung für die Auszahlung einer Regelaltersrente gilt, dass Versicherte, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, das 65. Lebensjahr vollendet haben müssen und regelmäßig die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren Beitragszeiten erfüllt haben.
In einer Übergangsphase (Jahrgang 1947 bis 1963) wird die Regelaltersgrenze stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben (Hinweis: Ausnahmen dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger). Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahre. Es gibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen entnehmen sie bitte der Info-Broschüre
Die richtige Altersrente für Sie".


Unter gewissen Umständen, z. B. bei einer Erwerbsminderung wegen Krankheit, d. h., dass die Leistungsfähigkeit weniger als drei Stunden täglich im Laufe einer 5-tägigen Arbeitswoche beträgt, kann die Auszahlung der vollen Rente dennoch erlangt werden, wenn man die letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt und die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Info-Broschüre
Erwerbsminderungsrente das Netz für alle Fälle".


Beim Tod des Rentenberechtigten wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt, sofern regelmäßig die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren Beitragszeiten erfüllt ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Info-Broschüre
Rente an Hinterbliebene sichern Existenz", die Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder bestellen können.

Für die Berechnung und die Höhe der Rente ist entscheidend, wie lange und wie viel in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Wenn eine versicherte Person aufgrund bestimmter persönlicher Gründe, u. a. Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, daran gehindert war, die Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, werden diese Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Rente entsprechend berücksichtigt, so dass die Rente erhöht wird. Falls man über einen oder mehrere Zeiträume in Dänemark gewohnt hat, wird sich dies auch positiv auf die Rente auswirken.

Die Rente wird ab dem Kalendermonat ausgezahlt, in dem die Bedingungen für die Rentenauszahlung erfüllt sind.
Die Rente wird monatlich nachträglich ausgezahlt. Der Rentenantrag ist bei dem Rentenversicherungsträger des Wohnstaates zu stellen.
Der Rentenantrag muss spätestens drei Monate nach Vollendung des für sie maßgeblichen Rentenalters gestellt werden, um ab Erreichen des Renteneintrittsalters wirksam zu werden.Jeder Versicherte erhält jährlich eine Information zugeschickt, aus der seine zurzeit aktuellen Rentenansprüche hervorgehen. Dies setzt natürlich voraus, dass der Deutschen Rentenversicherung die aktuelle Adresse bekannt ist.

Selbständige wie Freiberufler und Gewerbetreibende sind teilweise nicht versicherungspflichtig. Bei diesen Personenkreisen ist eine Beratung im Einzelfall notwendig.

 

Weitere Informationen erhalten sie unter http://www.bfa.dk

 

Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung hat in Deutschland noch nicht die Bedeutung erreicht, die sie in Dänemark hat. Meistens kommen Mitarbeiter in den Genuss solcher Alterssicherungsinstrumente bei großen Firmen und im öffentlichen Dienst. Ob eine derartige Zusatzversorgung zusteht, hängt von der Firma ab oder ist Verhandlungssache. Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

 

Die sogenannte „Riesterrente"

Der Name Riesterrente stammt vom ehemaligen Arbeitsminister Riester, der diese Rentenart eingeführt hat. Es handelt sich um private Vorsorgeprodukte, die zertifiziert sein müssen. Dies können z. B. Banksparpläne oder Rentenversicherungen sein. Der Staat gewährt Zulagen zu den Einzahlungen sowie steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Im Gegenzug werden die Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase besteuert. Man sollte sich vor Abschluss dieser Produkte bei neutralen Stellen informieren, z.B. den Verbraucherschutzzentralen. Die Riesterverträge unterliegen strengen Regeln. Zulagenberechtigte sind Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig und unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Weitere Informationen erhält man unter http://www.bmas.dk , der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die sogenannte „Rüruprente"

Die Rüruprente ist eine weitere, steuerlich geförderte Rentenversicherungsform, ursprünglich gedacht für Selbständige, die die Bedingungen für die Riesterrente nicht erfüllen. Somit steht auch dieser Gruppe eine steuerlich geförderte Anlageform zur Verfügung. Die Bedingungen sind aber sehr speziell. Wer sich dafür interessiert, muss sich umfassend informieren. Auch hier sollten neutrale Stellen befragt werden, wie z.B. der eigene Steuerberater.

 


Renten für Grenzpendler

Grenzpendler generell

Gemäß EU-Verordnung 1408/71, die die gesamte soziale Sicherung für Grenzpendler innerhalb der Europäischen Union regelt und somit nationalem Recht vorgeht, sind alle in der EU zurückgelegten Wohn-, Versicherungs- und Beschäftigungszeiten (je nachdem, was in einer Versicherung gefordert ist) zusammenzurechnen. Ein Rentenantrag wird vom Prinzip her immer im Wohnland gestellt. Der zuständige Rentenversicherungsträger des Wohnlandes kümmert sich dann um die Beantragung im Arbeitsland bzw. den Arbeitsländern, in denen der Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens gearbeitet hat.

Jeder Versicherungsträger in jedem Land der EU hat die Gesamtversicherungsjahre zu berücksichtigen, wenn es um die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen geht.

Grundsätzlich muss man empfehlen, dass ein Arbeitnehmer sämtliche Unterlagen, die das Arbeitsleben betreffen, aufbewahrt.

Bei der Besteuerung von Renten gilt nach dem derzeit gültigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Deutschland:

  • Renten, die von einer öffentlichen Kasse bezahlt werden, also deutsche Rente, dänische Folkepension oder Beamtenpensionen beider Länder werden in dem Land besteuert, das sie zahlt. Hierzu zählen auch Renten der berufsständischen Versorgungswerke der kammerpflichtigen Berufe.

  • Private oder betriebliche Rentenzahlungen werden im Wohnland besteuert (Ausnahmen für Verträge in Dänemark aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Doppelbesteuerungsabkommens, Details sind mit der Steuerbehörde abzuklären).



Von Dänemark nach Deutschland


Die Rente von Grenzpendlern (bzw. ehemaligen Grenzpendlern) setzt sich aus dem Anteil der Länder zusammen, in denen sie beschäftigt waren. Der einzelne Anteil entspricht der Versicherungs- bzw. Beschäftigungszeit im Land.
Haben Sie nur eine kurze Zeit in einem Staat gearbeitet und für weniger als ein Jahr Versicherungszeiten zurückgelegt, so werden diese Zeiten grundsätzlich in der Rente des anderen Mitgliedstaates abgegolten.

Meine Zeit in Dänemark – Arbeit und Rente europaweit


Es ist sehr wichtig, alle Beschäftigungs- und Arbeitszeiten nachweisen zu können, nicht nur die im Ausland.
Der Rentenantrag ist an die Sozialbehörde der Wohnsitzkommune zu stellen. Der Antrag auf Rente in Dänemark führt gleichzeitig zur Antragstellung auf Rente in Deutschland. Sollten die Renteneintrittsalter zum gegebenen Zeitpunkt in den beiden Ländern unterschiedlich sein, muss man sich mit seinem zuständigen Rentenversicherungsträger rechtzeitig in Verbindung setzen.

Die Anteile werden dann von den Trägern der jeweiligen Länder ausgezahlt (z. B. Deutsche Rentenversicherung Nord bzw. Deutsche Rentenversicherung Bund und "Den sociale Sikringsstyrelse").
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Rentenversicherung in Deutschland oder an das Sozialamt der Wohnsitzkommune.

Weitere Informationen zur deutschen Rente können Sie auch der Broschüre

Die richtige Altersrente für Sie"

 

entnehmen.

Wichtige Informationen zu Renten und zur Verfahrensweise in Dänemark erhält man unter www.dss.dk


Von Deutschland nach Dänemark
Die Rente von Grenzpendlern (bzw. ehemaligen Grenzpendlern) setzt sich aus dem Anteil der Länder zusammen, in denen sie beschäftigt waren. Der einzelne Anteil entspricht der Versicherungs- bzw. Beschäftigungszeit im Land.
Haben Sie nur eine kurze Zeit in einem Staat gearbeitet und für weniger als ein Jahr Versicherungszeiten zurückgelegt, so werden diese Zeiten grundsätzlich in der Rente des anderen Mitgliedstaates abgegolten.


Es ist sehr wichtig, alle Unterlagen aufzubewahren, um seine Beschäftigungszeiten im Ausland nachweisen zu können.
Der Rentenantrag ist an die deutsche Rentenversicherung zu stellen, was dann automatisch zur Antragstellung in Dänemark führt, wenn die Beschäftigungszeiten nachgewiesen werden können. Dies geschieht durch „Den sociale sikringsstyrelse".

Sind die Renteneintrittsalter zum gegebenen Zeitpunkt in beiden Ländern unterschiedlich, muss man sich rechtzeitig mit den zuständigen Rentenversicherungsträgern in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise abzuklären.
Die Anteile werden dann von den Trägern der jeweiligen Länder ausgezahlt (z. B. "Den sociale Sikringsstyrelse" und Deutsche Rentenversicherung Nord bzw. Deutsche Rentenversicherung Bund).

Der Grenzpendler mit Wohnort Deutschland und Arbeitsort Dänemark erwirbt einen Rentenanspruch von 2,5% der dänischen Volksrente. Die Beträge, die dieser Berechnung zugrunde liegen, werden jährlich der allgemeinen Entwicklung angepasst und können eingesehen werden unter

http://www.social.dk/ministeriets_omraader/kontante_ydelser/aeldre.html

 

Grenzpendler und Riesterrente

Grenzpendler, die in Deutschland wohnen und in Dänemark arbeiten, haben Anspruch auf die staatliche Riesterzulage. Laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) erfüllen sie die Bedingungen hierfür:

  1. Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, weil sie in Deutschland wohnen;

  2. Sie sind Arbeitnehmer;

  3. Sie sind rentenversicherungspflichtig (nämlich in Dänemark, und das dänische System ist dem deutschen vergleichbar).

Wer über den Abschluss eines Riestervertrages nachdenkt, sollte sich umfassend informieren (www.bmas.de) und möglichst neutral beraten lassen, z.B. durch die Verbraucherschutzzentralen. Beiträge zu Riester-Verträgen können nicht von der dänischen Einkommensteuer abgesetzt werden.

 

Grenzpendler, die in Dänemark wohnen und in Deutschland arbeiten, haben keinen Anspruch auf die Riesterzulage, da sie die Bedingung der unbeschränkten Steuerpflicht nicht erfüllen.

Grenzpendler mit Wohnsitz in Dänemark und Arbeitsplatz in Deutschland können unter gewissen Umständen wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden, was aber für die meisten nicht zutrifft, da sie nicht 90% ihres Familieneinkommens aus Deutschland beziehen. Für wen dies dennoch in Frage kommen sollte, der muss einen fachkundigen Steuerberater hinzuziehen.

Für diese Grenzpendler kann es u.U. dennoch interessant sein, private „Pensionsordninger" bei dänischen Instituten weiterzuführen, wenn dies steuerlich auf den Ehegatten übertragen werden kann. Hierzu ist jedoch qualifizierter Rat bei „SKAT" oder einem dänischen Revisor einzuholen.

 

Grenzpendler und Rüruprente

Die Rüruprente hat bei den meisten Grenzpendlern kaum eine Bedeutung. Bei den wenigen Einzelfällen, bei denen sie Bedutung erlangen kann, ist eine professionelle Einzelberatung erforderlich.


 


Siden er sidst opdateret 12-9-2008