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Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 in Deutschland


09.05.2025


Für Steuerpflichtige die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für das Steuerjahr 2024 am 31. Juli 2025.

Bei Steuerpflichtigen, die einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder eine andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beauftragt haben, endet die Abgabefrist für den Besteuerungszeitraum 2024 am 30. April 2026.

Für Forst- und Landwirtschaft gelten besondere Regeln.

Bei einfachen Grenzpendler-Steuerverhältnissen stellt dies in der Regel kein Problem dar, da der Steuerbescheid sofort elektronisch erstellt wird, wenn man seine zusätzlichen Angaben gemacht hat. Bei den Pendlern, die im Homeoffice arbeiten und ihren Arbeitslohn aufteilen müssen, kann der endgültige Steuerbescheid nicht elektronisch ausgefertigt werden. Der Pendler muss Skatttestyrelsen anschreiben und um Bearbeitung von Hand bitten. Die ersten Sofortmitteilungen von Skattestyrelsen kündigen eine Bearbeitungszeit von bis zu 6 Monaten an.

Wer absehen kann, dass er die deutsche Frist nicht wird einhalten können, sollte unbedingt rechtzeitig eine Fristverlängerung beim deutschen Finanzamt beantragen.

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