Corona - Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung (03.01.2022)
Besteuerung bei Arbeiten im Homeoffice
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark werden Arbeitseinkommen grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Einige wenige Ausnahmen hiervon gelten für bestimmte Personengruppen.
Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben sowohl auf deutscher, als auch auf dänischer Seite der Grenze dazu geführt, dass mehr Personen im Homeoffice arbeiten.
Durch die Arbeit im Homeoffice wird eine Besteuerung eines Teils des Gehaltes im Wohnland erforderlich. Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeit im Homeoffice behördlich oder durch den Arbeitgeber angeordnet wurde. Waren oder sind Grenzpendler von Arbeit im Homeoffice betroffen, gelten hinsichtlich der Besteuerung die allgemeinen Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens.
Für Arbeitnehmer, die schon immer in zwei Ländern gearbeitet haben, ändert sich in der Praxis nichts.
Für die Besteuerung des Gehaltes im jeweiligen Land ist die Anzahl der Arbeitstage entscheidend.
Welcher Teil des Gehalts im Wohn- bzw. Arbeitsland zu versteuern ist, richtet sich nach dem Anteil der Arbeitstage die in dem jeweiligen Land geleistet wurden. Die physische Ausführung der Arbeit ist hier entscheidend.
Grundlage für die Berechnung ist die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage. Krankheits- oder Urlaubstage zählen nicht dazu. Die Krankheits- und Urlaubstage werden vorab herausgerechnet und die übrigen Tage, an denen die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, auf das Arbeits- und das Wohnland verteilt.
Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie auf die Homepage der dänischen Steuerbehörde, mit einer Anleitung zur Homeofficebesteuerung für Arbeitnehmer auf dem privaten Arbeitsmark in dänischer Sprache.
Privatansat grænsependler mellem Danmark og Tyskland
Für öffentliche Angestellte können andere Regeln bei der Homepofficebesteuerung gelten. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Regeln für Sie gelten.
Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie auf die Homepage der dänischen Steuerbehörde, mit einer Anleitung zur Homeofficebesteuerung für öffentliche Angestellte in dänischer Sprache.
Offentligt ansat grænsependler
Zum 15. März werden die digitalen Steuerakten der dänischen Steuerbehörde Skattestyrelsen zugänglich. Ab diesem Tag kann man auch seine Angaben zur Steuer online abgeben. Da pandemiebedingt keine Informationsveranstaltung möglich ist, werden hierzu Informationsmaterialien auf www.pendlerinfo.org veröffentlicht. An diesen wird derzeit fieberhaft gearbeitet.
Gleichzeitig besteht das Angebot für Grenzpendler aus Deutschland, einen direkten Telefontermin mit der Behörde zu vereinbaren. Das Regionskontor & Infocenter vergibt die Termine unter der Telefonnummer 0045 74670501.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Sozialversicherung bei Homeoffice
Sowohl Udbetaling Danmark auf dänischer Seite als auch die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) haben auf Ihren Internetseiten bekanntgegeben, dass die während der Coronakrise durchgeführte Arbeit im Homeoffice keine Auswirkung auf die Zuständigkeit bei der Sozialversicherung haben werden. Grenzpendler und ihre Arbeitgeber brauchen somit keine Konsequenzen im Hinblick auf die 25% Regel beim Arbeiten im Wohnland zu befürchten.
https://www.borger.dk/danskere-i-udlandet/arbejde-i-udlandet/international-social-sikring
https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/coronaav.html
News
20.05.2022
Regionskontor & Infocenter am 26. und 27. Mai geschlossen
26.04.2022
Mit.dk der neue digitale Postkasten
22.04.2022
Vorstand tagte
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de