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Fødevarecheck - dänischer Lebensmittelscheck - Allgemeine Infromationen

Der Lebensmittelscheck ist ein finanzieller Zuschuss für die hohen Lebensmittelpreise für Menschen mit geringem Einkommen. Es handelt sich um eine steuerfreie Einmalzahlung, die im Jahr 2026 ausgezahlt wird.

Fakten zum Lebensmittelscheck:

  • Der Lebensmittelscheck ist steuerfrei.
  • Der Lebensmittelscheck wird nicht mit Schulden gegenüber der öffentlichen Hand in Dänemark verrechnet.
  • Der Lebensmittelscheck hat bis einschließlich 2026 keine Auswirkungen auf öffentliche Leistungen in Dänemark. Dies gilt für die Berechnung oder Zuerkennung öffentlicher Leistungen, einschließlich Renten und anderer einkommens- oder vermögensabhängigen Leistungen.

An wen wird automatisch ausgezahlt – Wer muss selbst beantragen?

Personen mit Wohnsitz in Dänemark erhalten in der Regel automatisch den Lebensmittelscheck ausgezahlt. Für in Dänemark ansässige Personen mit Einkünften aus dem Ausland können jedoch zusätzliche Angaben zum Einkommen usw. erforderlich sein, da diese nicht automatisch in den dänischen Registern erscheinen.

Auch Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland können Anspruch auf den Lebensmittelscheck haben. Allerdings müssen diese Personen den Lebensmittelscheck häufig selbst beantragen, was ab dem 1. Juli 2026 möglich ist.

Wenn Sie die Zahlung des Lebensmittelschecks nicht bis zum 01. Juli 2026 erhalten, aber der Meinung sind, dass Sie die Voraussetzungen für die Auszahlung des Lebensmittelschecks erfüllen, sollten Sie selbst einen Antrag stellen.

Die Antragsfrist für den Lebensmittelscheck endet am 30. September 2026. Anträge, die nach dem 30. September 2026 eingereicht werden, können nicht mehr bearbeitet werden.

In einigen Fällen sehen wir aktuell, dass ATP Briefe mit Formularen in Bezug auf den Lebensmittelscheck zusendet – siehe Weiteres hierzu unter dem Abschnitt zu Empfängern von Folkepension im Folgenden.

Woher kommen Informationen über Einkommen und Vermögen?

Ausgangspunkt sind die Angaben im Steuerbescheid (Årsopgørelse) in Dänemark. In einigen Fällen können auch andere registrierte Informationen bei den auszahlenden Behörden relevant sein. Bei Personen mit Wohnsitz in Dänemark, die Einkommen aus dem Ausland beziehen, und bei Personen mit Wohnsitz im Ausland können jedoch zusätzliche Angaben zu Einkommen bzw. Vermögen erforderlich sein, da diese nicht automatisch in den dänischen Registern bzw. im dänischen Steuerbescheid (Årsopgørelse) ersichtlich sind. Es kann somit erforderlich sein, dass erst weitere Informationen zu Einkommen und Vermögen registriert werden, bevor die Auszahlung des Lebensmittelschecks möglich ist.

Es kann daher eine gute Idee sein, die Steuererklärung für 2025 in Dänemark vor der Auszahlung des Lebensmittelschecks bzw. der Beantragung des Lebensmittelschecks einzureichen, wenn diese noch nicht eingereicht wurde. Die Frist für die Angabe von Änderungen zum Steuerbescheid (årsopgørelse) in TastSelv ist der 20. Mai 2026. Personen, die beschränkt steuerpflichtig und nicht digital sind, können Angaben zur Steuererklärung auf dem Formular 04.009 an Skattestyrelsen bis zum 01. Juni 2026 senden. Es können auch nach Ablauf der vorgenannten Fristen Angaben zu Einkommen usw. an Skattestyrelsen gemeldet werden. Hier kann ggf. eine Beantragung der Wiederaufnahme des Falls bei Skattestyrelsen erforderlich sein, z.B. wenn man keine Angaben mehr in TastSelv machen kann. Liegt kein Steuerbescheid für das Jahr 2025 vor, kann der Steuerbescheid für das Jahr 2024 für einige Personengruppen als Grundlage herangezogen werden.

Vermögensauskünfte für Rentner mit Wohnsitz im Ausland sind gegenüber ATP eidesstattlich zu erklären, wenn diese noch nicht bei Udbetaling Danmark registriert sind.

Einkommensinformationen für Empfänger von Kindergeld in Dänemark (børne- og ungeydelse) sind offenzulegen und zu dokumentieren, z.B. durch den Steuerbeschied oder Gehaltsabrechnungen.

Auf welches Konto wird der Lebensmittelscheck ausgezahlt?

Die automatischen Auszahlungen erfolgen grundsätzlich auf ein NemKonto bzw. das Konto, auf das die Leistung oder Rente ausgezahlt wird. Ist ein kein NemKonto in Dänemark registriert, so soll auch die Möglichkeit bestehen ein anderes Konto anzugeben.

Registrierung eines NemKontos in Dänemark für zukünftige Zahlungen

Die Auszahlung des Lebensmittelschecks kann jedoch ein guter Anlass sein, ein NemKonto zu registrieren, da viele Einmalzahlungen und Zahlungen von Behörden, wie z. B. eine Steuerrückerstattung von Skattestyrelsen, automatisch an ein NemKonto ausgezahlt werden. Dies erspart die zusätzliche Angabe von Bankdaten und verkürzt somit die Zeit zwischen der Beantragung und der tatsächlichen Auszahlung von Leistungen usw.

Konten bei dänischen Banken können von der Bank als NemKonto registriert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ein NemKonto mit MitID über www.nemkonto.dk digital zu registrieren bzw. zu ändern.

Darüber hinaus kann ein ausländisches Konto - z. B. ein deutsches Konto - auch als NemKonto registriert werden. Das Regionskontor & Infocenter hat ein hierzu Video erstellt, das in der Rubrik "Verwaltung" unter folgendem Link zu finden ist:

https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/publikationen/videos.php

Angaben in Deutschland

Die Auszahlung des Lebensmittelschecks muss bei den Behörden in Deutschland angegeben werden, z.B. bei der Krankenversicherung in Deutschland, wenn Sie als Rentner in Deutschland krankenversichert sind.

Sollten Sie Leistungen in Deutschland beziehen (z.B. Grundsicherung o.ä.) ist der Betrag auch hier zu melden.

Ob eine Gegenrechnung dieser Einmalzahlung erfolgt, muss die zuständige Behörde in Deutschland, die die Leistung auszahlt im Einzelfall prüfen.

Ich möchte den Lebensmittelscheck nicht erhalten

Sollten Sie den Lebensmittelscheck nicht haben wollen, senden Sie ggf. erhaltene Formulare von ATP nicht zurück oder beantragen Sie den Lebensmittelcheck im Zweifelsfall nicht. Die Frist für den Widerspruch gegen die automatische Auszahlung ist bereits verstrichen. Möchte man den Lebensmittelscheck zurückzahlen, muss man sich an die entsprechende auszahlende Stelle wenden. Dies können folgende Stellen sein:

Udbetaling Danmark – Pension (bei Rentnern mit Wohnsitz in Dänemark) 
Tel.: 0045 70 12 80 61

Udbetaling Danmark – Familieydelser (Bei Bezug von Kindergeld/Elterngeld) 
Tel.: 0045 70 12 80 62

ATP – bei allen anderen Personengruppen 
Tel.: 0045 70 10 11 21

Beachten Sie bitte, wenn Sie z.B. Sozialleistungen in Deutschland beziehen, dass Sie ggf. Leistungen, die Ihnen zustehen, nicht einfach ablehnen dürfen.