Grenzpendeln nach Deutschland
Inhalt
Personen, die in Dänemark wohnen und sich für eine Beschäftigung nach Deutschland begeben, sind Grenzpendler. Grundsätzlich wird angenommen, dass diese mindestens einmal wöchentlich an Ihren Wohnort zurückkehren. Es gibt jedoch auch andere Konstellationen.
Auch Zuzügler, die Ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen und Ihre Beschäftigung in Deutschland weiterführen, oder nach Umzug eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, werden Grenzpendler.
Achtung! Bei Ausführung eines Teils oder gar der gesamten Tätigkeit für den deutschen Arbeitgeber im Wohnland Dänemark, z.B. aufgrund von Außendienst, Homeoffice, arbeiten in verschiedenen Dependancen des Arbeitgebers u.ä., kann dies zu einer geänderten Situation bei der Sozialversicherung und Besteuerung führen. Dasselbe gilt bei Beschäftigung für zwei unterschiedliche Arbeitgeber sowohl im Wohnland als auch im Arbeitsland. Schauen Sie sich in diesem Fall gern unsere Artikel zum Thema Anwendbare Rechtsvorschriften und zu Homeoffice an:
Achtung! Sollten Sie vorhaben aufgrund der Arbeitsaufnahme einen Wohnsitz im Arbeitsland zusätzlich zum Wohnsitz im Wohnland zu melden, z.B. weil Sie wöchentlich pendeln, informieren Sie sich vorab über die Regeln zum sogenannten Doppeldomizil und die hiermit verbundenen Konsequenzen. Schauen Sie sich hier gern unseren Artikel zu dem Thema an:
Es empfiehlt sich sowohl beim Arbeiten in mehreren Ländern und auch bei Doppeldomizil immer eine individuelle Beratung einzuholen, um die Konsequenzen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber vorab genau zu untersuchen.
Sozialversicherung
Wo eine Person sozialversichert ist, richtet sich nach den Vorschriften der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Sozialversicherung und den hiernach geltenden Prioritätsregeln. Ausschlaggebend sind hier die faktischen Verhältnisse und es besteht keine Wahlfreiheit bei der Sozialversicherung.
Grenzpendler, die Ihre Tätigkeit physisch in Deutschland ausführen, sind aufgrund Ihrer Beschäftigung in Deutschland sozialversichert. Dies betrifft alle Zweige der Sozialversicherung, da diese immer nur in einem Land liegen kann und die einzelnen Zweige niemals getrennt werden können. Unterliegt man also der deutschen Sozialversicherung, gilt dies sowohl für die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitsunfallversicherung. In Deutschland gehört hierzu auch die Pflegeversicherung, welche es in Dänemark in der Art nicht gibt.
Der Arbeitgeber in Deutschland sorgt dafür, dass die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Diese sind auf der Lohnabrechnung ersichtlich.
Die Lohnsteuer wird in Deutschland ebenfalls durch den Arbeitgeber abgeführt.
Steuern
Grenzpendler sind grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig und bekommen die Steuerklasse I in Deutschland. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer in Deutschland zu stellen, wenn 90 % der Gesamteinnahmen (aller Einnahmen, nicht nur des Arbeitseinkommens, z.B. auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge usw.) im laufenden Steuerjahr der deutschen Besteuerung unterliegen. Ist diese Bedingung erfüllt, kann man nach Antrag die Steuerklasse in Deutschland wechseln und dieselben Freibeträge in Deutschland geltend machen, als wäre man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig aufgrund von Wohnsitz. Dies ändert nichts an der unbeschränkten Steuerpflicht im Wohnland Dänemark, welche weiterhin bestehen bleibt. Es kann also trotz des Antrags zu einer Besteuerung von bestimmten Einkünften im Wohnland Dänemark kommen und heißt nicht das eine Wahlfreiheit besteht, in welchem Land die einzelnen Einkunftsarten besteuert werden. Dies wird nach dem deutsch-dänischen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) genau geregelt.
Die deutschen Einkünfte sind in Dänemark immer in der Steuererklärung (Årsopgørelse) und in der Steuerkarte (Forskudsopgørelse) anzugeben. Die Einkünfte unterliegen der Progression und erhöhen den Steuersatz auf in Dänemark zu versteuerndes Einkommen.
Die Möglichkeit zur Nutzung der Freibeträge im jeweiligen Land richtet sich immer danach, welchem Land diese zugeordnet werden können (Arbeitsland bzw. Wohnland) und ob die nationalen Bedingungen hierfür erfüllt sind. Die Abzugsmöglichkeiten sind teilweise sehr unterschiedlich in Dänemark und Deutschland.
Welche Themengebiete sind zu beachten?
Für Grenzpendler sind folgende Themenbereiche zu beachten und die genauen Bedingungen für die jeweilige Person im Zweifelsfall individuell zu untersuchen:
- Steuern - sowohl im Arbeitsland als auch im Wohnland
- Sozialversicherung - Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitsversicherung, Arbeitsunfallversicherung
- Arbeitsrecht
Unter diesen Kategorien gibt es einige Themenbereiche, in denen bei Arbeitsaufnahmen in Deutschland administrative bzw. praktische Dinge erledigt werden müssen. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, sich vorab auch mit den anderen Themenbereichen auseinanderzusetzen und sich hierüber zu informieren, damit man im eintretenden Fall weiß was gilt und an wen man sich wenden muss.
Auf unserer Homepage finden Sie zu den genannten Themenbereichen Informationen für Grenzpendler in den entsprechenden Artikeln unter den Kategorien wie Steuern, Sozialversicherung usw. und auch bei unseren Videos, die viele praktische Informationen und Anleitungen zu diversen Anträgen usw. bieten. Hier unter anderem unser Video zur Arbeitsaufnahme in Deutschland oder auch zu Arbeitslosigkeit bei Wohnort Dänemark:
Folgende Dinge müssen bei einer Arbeitsaufnahme in Deutschland geregelt werden:
- Steueridentifikationsnummer beantragen - falls noch nicht vorhanden
- Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wählen - falls noch nicht vorhanden - und S1 Formular bei der gewählten Krankenkasse einholen
- Steuerkarte (Forskudsopgørelse) in Dänemark anpassen und das ausländische Einkommen (deutsches Arbeitseinkommen) hier angeben
- Sich mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen vertraut machen, die für das Arbeitsverhältnis gelten z.B. Urlaub, Kündigungsfristen uvm. – Informationen hierzu beim Arbeitgeber, der Gewerkschaft oder Anwalt für Arbeitsrecht einholen – in die Gewerkschaft in Deutschland eintreten
Folgende Dinge können ggf. auch relevant sein:
- Kindergeld/ Elterngeld
- Familienversicherung für Ehepartner bzw. Kinder
- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer stellen - falls die Bedingungen erfüllt sind.
- Bei deutscher Sozialversicherung die Mitgliedschaft in der dänischen A-kasse pausieren
Informationen hierzu finden Sie in den entsprechenden Artikeln auf dieser Homepage.
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