Hundehaltung
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Hundehaltung in Dänemark – Die wichtigsten Bestimmungen für Einwohner und Touristen
Wer mit einem Hund in Dänemark lebt oder das Land mit seinem Vierbeiner besucht, sollte die wichtigsten gesetzlichen Regelungen kennen. Die Vorschriften dienen sowohl der öffentlichen Sicherheit als auch dem Tierschutz. Die wesentlichen Bestimmungen ergeben sich aus dem dänischen Hundegesetz (Hundeloven), dem Tierschutzgesetz (Dyrevelfærdsloven) sowie den EU-Vorschriften für das Reisen mit Heimtieren.
Kennzeichnung und Registrierung
In Dänemark müssen Hunde dauerhaft mittels Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Alternativ kann auch eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert werden, wenn der Hund vor dem 03. Juli 2011 gekennzeichnet wurde. Hunde ab einem Alter von vier Monaten müssen außerhalb des eigenen Grundstücks zudem ein Halsband mit den Kontaktdaten des Halters tragen.
Wenn der Aufenthalt in Dänemark länger als 4 Wochen andauert, muss der Hund spätestens 4 Wochen nach der Einreise nach Dänemark im dänischen Hunderegister (Dansk Hunderegister) eingetragen werden.
Leinenpflicht und Aufsicht
Hunde müssen jederzeit unter der Kontrolle ihres Halters stehen. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich Leinenpflicht. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Hunde teilweise frei laufen, sofern sie keine Menschen oder Tiere gefährden und jederzeit zuverlässig abrufbar sind.
An Stränden besteht vom 1. April bis 30. September Leinenpflicht. In den Wintermonaten dürfen Hunde an vielen Stränden frei laufen, soweit keine örtlichen Regelungen entgegenstehen.
In den ausgewiesenen Hundewäldern (Hundeskove) dürfen Hunde ohne Leine laufen, solange der Halter jederzeit die Kontrolle über das Tier behält.
Verbotene Hunderassen
Die Haltung, Einfuhr und Zucht bestimmter als gefährlich eingestufter Hunderassen und deren Mischlinge ist in Dänemark verboten. Vor einer Reise nach Dänemark sollte insbesondere geprüft werden, ob die eigene Hunderasse oder ein Mischling unter die gesetzlichen Verbote fällt.
Bei Hunden, die äußerlich einer verbotenen Rasse ähneln, empfiehlt es sich, Abstammungsnachweise oder Zuchtunterlagen mitzuführen.
Haftung und Versicherung
Hundehalter haften grundsätzlich für Schäden, die ihr Hund verursacht. Für alle Hundehalter in Dänemark besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Touristen sollten vor der Einreise prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung die Bedingungen in Dänemark erfüllt.
Einreise nach Dänemark
Für die Einreise gelten die EU-Vorschriften für Heimtiere. Erforderlich sind insbesondere:
- Mikrochip,
- gültiger EU-Heimtierausweis,
- gültige Tollwutimpfung.
Je nach Herkunftsland oder Alter des Hundes können zusätzliche Anforderungen gelten.
Tierschutz
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund artgerecht zu halten. Dazu gehören eine angemessene Versorgung mit Futter und Wasser, ausreichende Bewegung, geeignete Unterbringung sowie notwendige tierärztliche Versorgung.
Wichtige Informationsquellen
Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen können insbesondere über folgende offizielle Stellen eingesehen werden:
https://um.dk/tyskland/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/reisen-mit-hunden
Sådan rejser du med din hund - Styrelsen for Fødevarer, Landbrug og Fiskeri
Ulovlige hunderacer i Danmark - Styrelsen for Fødevarer, Landbrug og Fiskeri
Weitere Informationen können auch die dänischen Tierärzte geben.
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