Nebenjob
Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen ist sowohl die Konstellation von Haupt- und Nebentätigkeit, als auch die Art der Beschäftigung für die juristischen Folgen ausschlaggebend. Es ist u.a. zu unterscheiden, ob nichtselbständig, freiberuflich, selbständig oder vom Homeoffice aus Arbeit leistet. Weiterhin ist der Arbeitsumfang (Minijob in Deutschland oder Arbeiten unter der ATP-Grenze in Dänemark) relevant.
Liegt der Wohnort in Deutschland und die Hauptbeschäftigung in Dänemark, ist eine Nebenbeschäftigung in Dänemark oder Deutschland denkbar.
Die Ausführung einer weiteren Beschäftigung in Dänemark vor Ort folgt den üblichen dänischen Regeln.
Liegt die Nebenbeschäftigung in selbständiger oder freiberuflicher Form in Deutschland vor, sind vor allem die steuerlichen Folgen abzuklären, die Sozialversicherung bleibt i.d.R. in Dänemark.
Eine Tätigkeit mit Sozialversicherungspflicht in Deutschland bzw. ein Minijob hingegen können zum Wechsel der Sozialversicherung nach Deutschland führen, dessen Konsequenzen für das dänische Arbeitsverhältnis ungünstig wären. Hier ist eine individuelle Beratung dringend zu empfehlen.
Bei Wohnort in Dänemark und Hauptarbeitsverhältnis sowie Nebentätigkeit in Deutschland gelten weiterhin allein die deutschen Regeln. Jedoch kann es zu einer Besteuerung der Minijobeinnahmen in Dänemark kommen, da für diese in Deutschland keine Einkommenssteuer abgeführt wird.
Liegt der Nebenjob in selbständiger Form in Dänemark, sind Steuern in Dänemark zu zahlen. Bei nichtselbständiger Tätigkeit in Dänemark kann– je nach Umfang die Sozialversicherungspflicht nach Dänemark wechseln, was Folgen für das deutsche Arbeitsverhältnis mit sich bringen kann.
Auch in diesem Fall ist eine individuelle Beratung dringend zu empfehlen.
Neben den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sind arbeitsrechtliche Themen u.U. ebenfalls vorab zu klären.
Weitere Informationen unter „Arbeiten in 2 Ländern“ und „Minijobs und Midijobs“.
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