OK

Diese Website verwendet ausschließlich funktionsnotwendige Cookies.
Weitere Hinweise zum Datenschutz auf dieser Seite

Fødevarecheck - Lebensmittelzuschuss in Dänemark


26.05.2026


Im Februar 2026 verabschiedete das dänische Parlament den Lebensmittelscheck, bei dem es sich um einen finanziellen Zuschuss für die hohen Lebensmittelpreise, für Menschen mit geringem Einkommen handelt. Es handelt sich um eine steuerfreie Einmalzahlung, die im Laufe des Jahres 2026 ausgezahlt wird.

Die Höhe des Lebensmittelschecks für die einzelnen Empfängergruppen beträgt:

  • 500 DKK für Empfänger von Sozialleistungen.
  • 500 DKK für Empfänger von Folkepension mit einem liquiden Vermögen bis zu 350.000 DKK.
  • 000 DKK unter anderem für Empfänger von SU für Personen die außerhalb des Elternhauses wohnen, SVU, maritimer Ausbildungsförderung, anderen Schul- und Bildungsleistungen sowie für Studenten und Lehrlinge in einer Berufsausbildung mit Ausbildungsvertrag usw.
  • bis zu 5.000 DKK für Familien mit Kindern, wenn der einzelne Elternteil über ein persönliches Einkommen von bis zu 475.300 DKK in 2025 bzw. 457.500 DKK in 2024 verfügt.

Personen mit Wohnsitz in Dänemark erhalten im Allgemeinen automatisch den Lebensmittelscheck ausgezahlt. Für in Dänemark ansässige Personen mit Einkünften aus dem Ausland (z.B. aus Deutschland) können jedoch zusätzliche Angaben zum Einkommen usw. erforderlich sein, da diese nicht automatisch in den dänischen Registern erscheinen. Ausgangspunkt sind die Angaben im dänischen Steuerbescheid (Årsopgørelse).

Auch Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland können Anspruch auf den Lebensmittelscheck haben. Allerdings müssen diese Personen den Lebensmittelscheck häufig selbst beantragen, was ab dem 1. Juli 2026 möglich ist.

Wenn Sie die Zahlung des Lebensmittelschecks nicht bis zum 01. Juli 2026 erhalten, aber der Meinung sind, dass Sie die Voraussetzungen für die Auszahlung des Lebensmittelschecks erfüllen, sollten Sie selbst einen Antrag stellen.

Die Antragsfrist für den Lebensmittelscheck endet am 30. September 2026. Anträge, die nach dem 30. September 2026 eingereicht werden, können nicht mehr bearbeitet werden.

Ab dem 1. Juli 2026 ist es möglich, den Antrag digital mit MitID über borger.dk oder in Papierform per Post zu stellen. Detaillierte Informationen zur Zahlung oder zum Antrag auf Lebensmittelscheck werden fortlaufend auf www.borger.dk veröffentlicht und das Regionskontor & Infocenter wird darüber auf www.pendlerinfo.org und in der Pendler-App informieren, sobald weitere Informationen verfügbar sind.

Sie finden die Seiten mit den Informationen zum Lebensmittescheck unter „Aktuelles“ auf www.pendlerinfo.org oder beim Anklicken dieses Links:

Fødevarecheck - dänischer Lebensmittelscheck - Allgemeine Infromationen

Region Sønderjylland-Schleswig

Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de