Schulbesuch für Grenzgängerkinder in Dänemark
Inhalt
- Dänische Reisedokumente
- Gegenseitige Anerkennung von Urkunden und Dokumenten
- Sprache bei Behörden
- Änderung von Daten im dänischen zentralen Personenregister (CPR)
- Digitale Verwaltung in Dänemark
- MitID und Digital Post
- CPR und CVR Nummer
- Staatsbürgerschaft
- Scheidung mit internationalem Bezug
- Umtauschzwang Führerschein
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Schulbesuch für Grenzgängerkinder in Dänemark
- EU Heimtierausweis
Grenzgängern stehen im Arbeitsland alle steuerlichen und sozialen Vergünstigungen zu, als ob sie in diesem Land arbeiteten.
Dies ergibt sich aus Artikel 7 (2) der Verordnung EG 492/2011.
Der Europäische Gerichtshof hat reichlich Urteile zu diesem Artikel gefällt und bestimmt, dass der Begriff „steuerliche und soziale Vergünstigung“ sehr weit auszulegen sind.
Das schließt den Schulbesuch für Grenzgängerkinder, von denen ein Elternteil in Dänemark arbeitet, ein. Ebenso schließt es den Schulbesuch und die damit verbundenen staatlichen Zuschüsse an anerkannte Privatschulen mit ein.
Das Königreich Dänemark gewährt entsprechend dieser Rechtslage allen Grenzgängerkindern uneingeschränkten Zugang zum Schulsystem.
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Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de