Umtauschzwang für deutsche Führerscheine abgeschafft
Inhalt
- Dänische Reisedokumente
- Gegenseitige Anerkennung von Urkunden und Dokumenten
- Sprache bei Behörden
- Änderung von Daten im dänischen zentralen Personenregister (CPR)
- Digitale Verwaltung in Dänemark
- MitID und Digital Post
- CPR und CVR Nummer
- Staatsbürgerschaft
- Scheidung mit internationalem Bezug
-
Umtauschzwang Führerschein
- Schulbesuch für Grenzgängerkinder in Dänemark
- EU Heimtierausweis
Es ist nicht länger notwendig, deutsche Führerscheine in dänische umzutauschen, wenn man in Dänemark wohnt. Durch eine Gesetzesänderung wurde § 120 Absatz 2 der dänischen „kørekortbekendtgørelse" abgeschafft. Dieser forderte den Umtausch eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt war und dessen Gültigkeit bei den Klassen für PKW und Motorräder 15 Jahre sowie für Bus und LKW 5 Jahre überstieg.
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Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de