Melderecht
In Dänemark ist man mit einem Wohnsitz im Folkeregister / CPR (staatliches, zentrales Melderegister) gemeldet. Es spielt keine Rolle, ob einem mehrere Wohnungen zur Verfügung stehen, wie typischerweise ein Ferienhaus. Die genauen Regeln, wann und wie zu melden ist, kann man unter www.borger.dk einsehen. Auch die CPR-Nummer, die „Personennummer im zentralen Personenregister" wird vom CPR-System zugeteilt (nicht bei Grenzpendlern).
Grenzüberschreitend
Hat man einen Wohnsitz in beiden Ländern, so ist man mit einem dänischen Wohnsitz in Dänemark gemeldet sowie einem Hauptwohnsitz in Deutschland. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man zwei erste Wohnsitze oder zwei Hauptwohnsitze hat. Die Behörden müssen im Einzelfall den Wohnort bestimmen. Im Bereich der Sozialversicherung bestimmt die Kriterien die EU-Verordnung 883/2004 und im Bereich der Steuern das deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen. Auch sind einige Urteile des Europäischen Gerichtshofes zu beachten.
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Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de