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Optische und akustische Warnsignale von Sonderfahrzeugen im Einsatz

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Blaulicht und Einsatzhorn

In Dänemark sind Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet. Die Regeln, wie man sich beim Zusammentreffen mit diesen Fahrzeugen verhält, sind nicht so ganz klar festgelegt.

Generell lässt sich sagen, dass die Fahrzeuge bei der Einsatzfahrt Sonderrechte genießen. Sie dürfen verschiedenste Verkehrsregeln übertreten bei gleichzeitig größter Sorgfaltspflicht. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden.

Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen dem Einsatzfahrzeug prinzipiell sofort Platz machen. Dazu muss man rechts oder links ranfahren, auch voraus zur Seite fahren, damit nachfolgende Fahrzeuge ebenfalls seitlich ranfahren können. Man sollte dabei durch kontinuierliches Blinken dem Einsatzfahrzeug anzeigen, dass man es bemerkt hat. Gegebenenfalls ist anzuhalten.

Bei mehreren Fahrspuren müssen Fahrzeuge auf der linken Spur nach links weichen und Fahrzeuge auf allen „rechten“ Fahrspuren nach rechts.

Eine rote Ampel darf grundsätzlich überfahren werden, um Platz für Einsatzfahrzeuge zu geben, dabei ist größte Vorsicht geboten.

 

Grünes Blinklicht

Fahrzeuge mit grünem Blinklicht sind keine Einsatzfahrzeuge. Grünes Blinklicht darf benutzt werden um anzuzeigen, dass eine Privatperson im freiwilligen Einsatz mit Defibrillator zu einem Erste-Hilfe-Einsatz unterwegs ist.

Das grüne Blinklicht gewährt keine Rechte und fordert keine Pflichten. Es soll dennoch anzeigen, dass bei diesem Fahrzeug Eile geboten ist und man es nicht unnötig behindert.

Gelbes Blinklicht

Gelbes Blinklicht dient der Signalisierung von Gefahren in Baustellen oder bei besonders langsamen Fahrzeugen sowie Fahrzeugen mit Übermaßen.

 

 

 

 

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