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Deutsche KFZ-Kennzeichen

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Wer in Dänemark wohnt, darf grundsätzlich kein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen führen. Zuwiderhandlungen werden spürbar geahndet, Steuern sind in voller Höhe nachzuentrichten und es gibt Geldbußen, die sich oft im sechsstelligen Bereich bewegen. Letztendlich ist in besonders schweren Fällen auch Haft nicht auszuschließen.

Hintergrund ist die dänische Registreringsafgift, zu deutsch Zulassungsabgabe, die wohl berühmteste dänische Steuer, auch aufgrund ihrer Höhe. Eingeführt wurde sie bereits 1925 zum Schutz der dänischen Außenhandelsbilanz.
Sie beträgt zwischen 25% und 150% des Handelspreises, gestaffelt nach dessen Höhe. Der Handelspreis ist der dänische Nettoimportpreis zuzüglich der Umsatzsteuer.  Diese Darstellung ist vereinfacht, da es eine Vielzahl von Extras gibt, die zu einer Afgiftsreduktion führen.

Das gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge. Hier spielen Alter und Zustand eine wesentliche Rolle für die Festsetzung des Marktwertes. Ein Fahrzeug darf jedoch nur in zulassungsfähigem Zustand bewertet werden.

Ausnahmen

Dienstwagen
Lesen Sie dazu bitte das Kapitel „Deutscher Firmenwagen“.

Doppeldomizil–2 Wohnsitze-Nicht Erwerbstätige
Dies könnten z.B. Rentner mit Ferienhaus oder einer Flexbolig in Dänemark sein.
Diese Gruppe kann eine Ausnahmegenehmigung bekommen, wenn Motorstyrelsen die Entscheidung trifft, dass der gewöhnliche Aufenthalt und damit der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Dazu muss man sich nachweisbar mehrheitlich in Deutschland aufhalten, bei Motorstyrelsen eine Genehmigung beantragen und diese immer mitführen.

Doppeldomizil-Grenzpendler nach Deutschland
Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dänemark, die in Deutschland arbeiten und sich an allen Arbeitstagen in Deutschland aufhalten und in Deutschland an einer festen Adresse übernachten, können eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Wochenenden und die Urlaubstage und nur auf der direkten Strecke von der Grenze zum Wohnort in Dänemark.
Auch diese Ausnahmegenehmigung muss bei Motorstyrelsen beantragt werden, die Genehmigung ist immer mitzuführen.

Der Besitzer fährt mit
Fährt der Besitzer des Fahrzeuges, der zum Beispiel zu Besuch in Dänemark ist, im Fahrzeug mit, dann darf auch ein Fahrer mit Wohnsitz in Dänemark das Fahrzeug in Dänemark führen.

 

Weitere Informationen unter www.motorstyrelsen.dk

Region Sønderjylland-Schleswig

Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de

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