Nebelleuchten
Inhalt
- Deutsche KFZ-Kennzeichen
- KFZ-Zulassung
- Deutscher Firmenwagen
- Deutscher Werkstattwagen
- Anerkennung deutscher Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
- Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Dänemark
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale an Einsatzfahrzeugen
- Umweltzonen
- Fahren mit 17
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Nebelleuchten
Nebelschlussleuchten
Nebelschlussleuchten dürfen nur benutzt werden, wenn es neblig ist oder wenn es stark regnet oder schneit.
Nebelschlussleuchten können für nachfolgende Verkehrsteilnehmer blendend wirken. Sie müssen ausgeschaltet werden, sobald sich der Nebel lichtet oder wenn kein Bedarf mehr besteht, nachfolgende Fahrzeuge zu warnen, z. B. wenn die Fahrzeuge dicht hintereinander fahren und alle ihre Geschwindigkeit reduziert haben.
Nebelscheinwerfer
Nebelscheinwerfer dürfen benutzt werden, wenn es neblig ist oder wenn schlechte Sichtverhältnisse bestehen, z. B. aufgrund von starkem Regen oder Schneefall.
Die Nebelscheinwerfer müssen wieder ausgeschaltet werden, sobald sich der Nebel lichtet bzw. der Regen aufhört. Das Licht der Nebelscheinwerfer kann andere Verkehrsteilnehmer blenden, wenn sie eingeschaltet sind, obwohl keine Nebelbedingungen vorliegen.
Während der Beleuchtungszeit (d. h. bei Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht) dürfen Nebelscheinwerfer nur benutzt werden, wenn gleichzeitig Nebel herrscht oder es stark regnet oder schneit.
Außerhalb der Beleuchtungszeit (d. h. bei Tageslicht und guter Sicht) dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer benutzt werden, jedoch NICHT gleichzeitig mit dem Abblendlicht/Tagfahrlicht. Es ist also nicht erlaubt, bei Tageslicht und guter Sicht gleichzeitig mit Nebelscheinwerfern und Abblendlicht/Tagfahrlicht zu fahren.
Die falsche Benutzung der Nebelleuchten kann zu einem Bußgeld führen.
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