Autofahren mit Flip-Flops, Clogs, High Heels und Co.
In Dänemark gibt es keine Vorschriften zum Schuhwerk beim Führen von Kraftfahrzeugen. Da sich aber aus den Grundregelparagraphen eine allgemeine Verpflichtung zu Sorgfalt und Vorsicht ergibt, gebietet diese die Verwendung geeigneten Schuhwerkes beim Fahren (§ 3 Færdselsloven in Dänemark).
Es kann grundsätzlich bei Kontrollen kein Bußgeld verhängt werden, wenn ungeeignetes Schuhwerk getragen wird. Sollte jedoch ein Unfall passieren, könnte dies eine Rolle spielen, spätestens vor Gericht. Auch die Versicherungen, vor allem die Kasko-Versicherungen, könnten Erstattungen verweigern, wenn das Schuhwerk eine Rolle spielte.
News
13.03.2023
Videos für dänische Steuererklärung 2022 sind jetzt online
10.03.2023
Region Sønderjylland-Schleswigs Jahresbericht 2022 erschienen
03.03.2023
Vorstand tagt erstmalig in diesem Jahr
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