Deutscher Werkstattwagen
Inhalt
- KFZ-Zulassung
- Deutscher Firmenwagen
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Deutscher Werkstattwagen
- Anerkennung deutscher Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
- Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Dänemark
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale an Einsatzfahrzeugen
Viele Bürger der Region, die in Dänemark wohnen, lassen ihr Kraftfahrzeug in Werkstätten auf der deutschen Seite warten. Oft stellen diese Werkstätten einen Ersatzwagen zur Verfügung, manchmal gratis, manchmal gegen Gebühr.
Der Kunde benötigt den Wagen dann oft als Ersatz um zur Arbeit zu kommen oder die Kinder in die Schule zu bringen, bei längerdauernden Reparaturen auch um nach Hause zu kommen.
Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob Kunden mit dänischem Wohnsitz diesen Wagen in Dänemark aufgrund des dänichen “Registreringsafgiftsloven” (Gesetz über die Zulassungssteuer) überhaupt auf dänischem Territorium benutzen dürfen.
Die Antwort ist: Ja, die Benutzung ist der Behörde SKAT jedoch anzuzeigen. Dies geschieht online auf SKATs Internetseiten.
News
21.03.2025
Neues deutsch-dänisches Grenzpanel
12.03.2025
Jahresbericht veröffentlicht
11.03.2025
Steuererklärung 2024 - Steuerabend am 08. April
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