Der Wegeunfall
Unfälle auf dem Arbeitsweg
Ein Unfall auf dem direkten Arbeitsweg (Wegeunfall), d.h. von zu Hause zum Arbeitslort und vom Arbeitsort nach Hause, ist in Dänemark NICHT durch die Arbeitsunfallversicherung abgedeckt und gilt in Dänemark somit nicht als Arbeitsunfall, sondern als Freizeitunfall.
Eine private Unfallversicherung ist daher anzuraten, um dieses Unfallrisiko abzudecken.
Es kann eine private Unfallversicherung bei einer deutschen oder dänischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Bei bereits bestehenden Verträgen ist zu prüfen, ob der Weg zur Arbeit in Dänemark abgedeckt ist.
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