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Elternzeit und Elterngeld

Momentan gilt noch, dass unter dem Absatz „Modell bis August 2022“ beschriebene Modell für Elterngeld und Elternzeit in Dänemark. Ab dem 02. August 2022 gilt jedoch ein neues Modell für die Elternzeit, welches die Richtlinie (EU) 2019/1158 vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige umsetzen soll und für mehr Gleichberechtigung bei der Elternzeit zwischen den Elternteilen sorgen soll.

Für alle Eltern von Kindern die nach dem 02. August geboren werden, gelten die neuen Bestimmungen für Elterngeld und Elternzeit, welche unter dem Absatz „Modell ab August 2022“ beschrieben sind.

Modell bis August 2022

In Dänemark wird Mutter und Vater insgesamt Elterngeld, auf Dänisch "barselsdagpenge", für einen Zeitraum von 48 Wochen ab der Geburt oder dem Einzug des Kindes bei Adoption gezahlt. Die 48 Wochen setzen sich zusammen aus den 14 Wochen nach der Geburt, welche der Mutter vorbehalten sind, 2 Wochen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt und den 32 Wochen Elternurlaub, welchen die Eltern sich teilen können. Das Elterngeld wird durch einen maximalen Stundensatz und einen Wochensatz gedeckelt, welchen man auf dieser Internetseite unter "Sozialversicherung/ Sätze und Zahlen findet". Arbeitnehmer, die einem Tarifvertrag unterliegen, haben häufig für eine gewisse Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Elternzeit. Der Elterngeldanspruch geht während dieser Zeit auf den Arbeitgeber über.

Die Bezugsperiode für Elterngeld und somit die Elternzeit wird in mehrere Abschnitte unterteilt, die entweder der Mutter oder dem Vater vorbehalten sind, oder aber von beiden genutzt werden können. Die genauen Abschnitte der Elternzeit mit Anspruch auf Elterngeld sind in folgender Grafik erklärt:

Auch in Dänemark kann das Elterngeld gestreckt werden. Die Höhe des Elterngeldes wird dann entsprechend reduziert.

Elternzeit in Dänemark
Die Elternzeit in Dänemark heißt "barselsorlov" und beträgt im Regelfall die o.a. 48 Wochen. Auch in Dänemark gelten während der Elternzeit besondere Kündigungsregeln. Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung im Zweifelsfall beweisen, dass die Kündigung nicht aufgrund der Elternzeit erfolgt ist.

Teile der Elternzeit mit Elterngeld können verschoben werden, bis das Kind 9 Jahre alt ist.

Für die Beantragung ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig.
Die genauen Bestimmungen sowie weitere Informationen findet man unter www.borger.dk. Die zuständige Behörde in Dänemark ist „Udbetaling Danmark – Barselsdagpenge". Die Telefonnummer findet man auf dem Flyer "Wichtige Adressen in Dänemark" unter "Publikationen.

Regeln für Grenzpendler
Grenzpendler sind im Arbeitsland sozialversichert, deshalb erhalten sie Elterngeld aus dem Land, in dem sie arbeiten. Hierbei gilt, dass man bei Bezug von Elterngeld seinen Status als Arbeitnehmer nach EU-Recht behält.

Arbeiten beide Elternteile im gleichen Land, erhalten sie Elternzeit und Elterngeld aus diesem Land, die Koordinierung ist somit einfacher.

Arbeitet ein Elternteil in Dänemark und ein Elternteil in Deutschland, gilt folgendes:

Der in Dänemark arbeitende Elternteil hat auf die 14 Wochen des „barselsorlov" nur dann Anspruch, wenn dieser die Mutter ist, da diese 14 Wochen der Mutter vorbehalten sind. Auf die 2 Wochen „Fædreorlov" (Vaterschaftsurlaub) hat er nur Anspruch, wenn er der Vater ist. Die 32 folgenden Wochen, die offiziell „Forældreorlov" heißen, können Vater und Mutter aufteilen. Hierbei jedoch mit folgenden Einschränkungen:

Der in Dänemark versicherte Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf 16 Wochen „Forældreorlov", unabhängig davon, was der andere Elternteil in Deutschland erhält. Will der in Dänemark Versicherte jedoch die vollen 32 Wochen beanspruchen, wird jedwede öffentliche Versorgungsleistung während Woche 15 bis 46, die dem anderen Elternteil in Deutschland gezahlt wird, auf die zweiten 16 Wochen in Dänemark angerechnet.

In Deutschland wiederum wird jegliches dänisches Elterngeld auf die 14 Monate angerechnet. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Differenz-Elterngeld bestehen, wenn das deutsche Elterngeld höher wäre als das dänische Elterngeld tatsächlich ist.

Modell ab August 2022

Neues Modell für Elternzeit ab August 2022
Ab August 2022 wird ein neues Modell für die Elternzeit in Dänemark eingeführt, welches sicherstellen soll, dass der Elternzeitanspruch zu gleichen Teilen zwischen den Elternteilen aufgeteilt wird. Der Gesamtanspruch von 48 Wochen bleibt unverändert, d.h. dass die Eltern weiterhin einen Anspruch von insgesamt 48 Wochen Elternzeit haben. Darüber hinaus hat die Mutter auch weiterhin einen Anspruch von 4 Wochen vor der Geburt. Wenn das Kind nach dem 02. August 2022 oder danach geboren wird, unterliegt man grundsätzlich dem neuen Elternzeitmodell.

Nach den neuen Regeln hat jeder Elternteil nach der Geburt einen Anspruch auf 24 Wochen Elternzeit. Zwei der 24 Wochen sind zweckgebunden und müssen sowohl von der Mutter als auch vom Vater in Verbindung mit der Geburt genommen werden. Diese 2 Wochen die jedem Elternteil individuell zustehen, können nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer sind weitere 9 der 24 Elternzeitwochen zweckgebunden, d.h. dass sowohl die Mutter und der Vater 9 Wochen Elternzeit nehmen müssen bis das Kind 1 Jahr alt wird.

Diese 9 Wochen können ebenfalls nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden und verfallen, wenn ein Elternteil diese nicht abhält.

Die restlichen 13 Wochen der 24 Wochen Elternzeit nach der Geburt, können Arbeitnehmer auf den anderen Elternteil übertragen. Nur diese 13 Wochen sind nicht zweckgebunden und können aufgespart werden und genommen werden bis das Kind 9 Jahre alt wird.

Selbständige
Die Zweckgebundenheit der 9 Wochen gelten nicht für Selbständige, Arbeitslose, Studierende u. ä., da dies nur für Arbeitnehmer gilt. Diese Personengruppen können bis zu 22 Wochen (13 + 9 Wochen) der 24 Wochen nach der Geburt auf den anderen Elternteil übertragen.

Die ersten zwei Wochen der Elternzeit nach der Geburt, sind auch bei Selbständigen zweckgebunden und müssen somit in Verbindung mit der Geburt von jedem Elternteil individuell genommen werden, um zu verhindern, dass diese verfallen. Selbständige u.ä. haben jedoch die Möglichkeit die restlichen 22 Wochen der 24 Wochen nach der Geburt zu übertragen, da die Regeln für die 9 Wochen zweckgebundene Elternzeit nur für Arbeitnehmer gelten. Selbständige können somit auch bis zu 22 Wochen aufsparen und nehmen bis das Kind 9 Jahre alt wird.

Grenzpendler

Für Grenzpendler kann das neue Elternzeitmodell bedeuten, dass Elternzeit verfällt, wenn ein Elternteil die zweckgebundene Elternzeit nicht nimmt, weil er in Deutschland arbeitet.

Arbeitnehmer
Wenn z.B. die Mutter Arbeitnehmerin in Dänemark ist und der Vater Arbeitnehmer in Deutschland ist, kann die Mutter in Dänemark grundsätzlich 4 Wochen Elternzeit vor der Geburt und 24 Wochen nach der Geburt erhalten, wovon 11 Wochen (2 + 9 Wochen) nicht übertragbar sind, da diese zweckgebunden sind und nur der Mutter zustehen.

Wenn der Vater keine Elternzeit nach den deutschen Regeln nimmt, kann die Mutter in Dänemark nicht die vollen 24 Wochen, auf die der Vater nach dänischen Regeln Anspruch hat, übertragen bekommen. Von den 24 Wochen die der Vater in Dänemark nehmen könnte, können nur die 13 Wochen die nicht zweckgebunden sind, auf den anderen Elternteil übertragen werden. Somit kann die Mutter in Dänemark maximal 37 Wochen (24 + 13 Wochen) Elternzeit nach den dänischen Regeln in Anspruch nehmen. Die restlichen 11 Wochen Elternzeit (2 + 9 Wochen), die zweckgebunden sind und somit nur dem Vater zustehen, verfallen somit, wenn der Vater diese nicht nimmt. Das selbe würde gelten, wenn beide Elternteile Arbeitnehmer in Dänemark wären oder denn die Mutter in Dänemark selbständig wäre und der Vater in Deutschland Arbeitnehmer.

Selbständige
Wenn die Mutter in Dänemark und der Vater in Deutschland selbständig sind, kann der Vater jedoch bis zu 22 Wochen der 24 Wochen Elternzeit auf die er nach den dänischen Regeln nach der Geburt Anspruch haben würde übertragen. Somit kann die Mutter in diesem Fall bis zu 46 Wochen Elternzeit nach den dänischen Regeln nehmen, wenn der Vater keine Elternzeit nach deutschen Regeln nimmt und die 22 Wochen an die Mutter übertragen werden, die der Vater nach dänischen Regeln übertragen kann. Die 2 Wochen nach der Geburt, die dem Vater zustehen, würden jedoch verfallen, wenn der Vater diese nicht nimmt. Das selbe würde gelten, wenn der Vater in Dänemark Arbeitnehmer wäre und die Mutter selbständig in Deutschland.

Für eine individuelle Beratung zur Elternzeit in Dänemark, kontaktieren Sie bitte das Regionskontor & Infocenter.

Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie auf die Homepage des dänischen Beskæftigelsesministerie, mit einer Pressemitteilung zu dem neuen Elternzeitmodell.

https://bm.dk/arbejdsomraader/aktuelle-fokusomraader/ny-orlovsmodel/

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