Betriebsrente - Arbejdsmarkedspension
Hintergrund
Die dänischen Arbeitsmarktpensionen (Betriebsrenten-AMP) entstanden als zentrales Element in der Entwicklung des modernen Wohlfahrtsstaates im Laufe des 20. Jahrhunderts, doch ihre heutige Form ist in hohem Maße das Ergebnis von Reformen und Vereinbarungen insbesondere aus den 1980er- und 1990er-Jahren. Ursprünglich basierte die Altersversorgung in Dänemark vor allem auf der Volksrente (Folkepension), die 1956 als universelle, steuerfinanzierte Leistung eingeführt wurde. Dieses Modell gewährleistete ein grundlegendes wirtschaftliches Sicherheitsnetz, erwies sich jedoch im Zuge steigenden Wohlstands und veränderter Erwartungen an den Lebensstandard im Alter allmählich als unzureichend.
Die entscheidende Entwicklung vollzog sich durch Tarifvereinbarungen auf dem Arbeitsmarkt. Seit dem Ende der 1980er-Jahre begannen die Sozialpartner – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände –, im Rahmen von Lohnverhandlungen obligatorische Betriebsrenten zu vereinbaren. Diese Arbeitsmarktpensionen wurden schrittweise auf große Teile der Erwerbsbevölkerung ausgeweitet und führten dazu, dass ein wachsender Anteil des Lohns in individuelle Pensionsersparnisse eingezahlt wurde.
Aufgrund des lediglich als Basisversorgung zu betrachtenden Niveaus der Volksrente ist Arbeitnehmern anzuraten, immer darauf zu achten, dass sie Anspruch eine AMP bei ihrem Arbeitgeber haben. Im Tarifvertrag, der für den Arbeitgeber gilt, ist eine bestimmte Pensionskasse festgelegt. Unterliegt der Arbeitgeber keinem Tarifvertrag, ist es möglich im Arbeitsvertrag eine Regelung zu treffen.
Es ist grundsätzlich zu beachten, dass diese Renten aus Kapitalmarktprodukten stammen, die in der Höhe nicht garantiert sind und schwanken können.
Die Regeln zu Arbeitsmarktpensionen sind gesetzlich bestimmt und geben den Rahmen vor.
Diese Renten gehören unter die zweite Säule des Altersvorsorgemodells und zählen als private Renten im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens und als Betriebsrenten/Versorgungsbezüge im Sinne des SGB V.
Beiträge
Die Arbeitsmarktpensionen werden mit Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Häufig, nicht immer, ist eine Drittelung üblich, d.h. der Arbeitnehmer zahlt ein Drittel der Beiträge und der Arbeitgeber zwei Drittel. Üblich sind Beiträge von 12% bis teilweise 18% des Gehaltes/Lohns. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden mit dem Arbeitsmarktbeitrag, einer Pauschalsteuer in Höhe von 8%, versteuert. In der Kommunikation werden die Beiträge häufig als steuerfrei bezeichnet, das ist so nicht korrekt. Das ist besonders wichtig für Rentner, die die laufenden Zahlungen aus der AMP in Deutschland versteuern müssen, da dies Auswirkungen auf die Art und Höhe der Besteuerung haben kann.
Jeder Arbeitnehmer kann sich bei seiner Pensionskasse mit MitID einloggen und den Stand seiner Pension und deren Entwicklung verfolgen.
Rente
Der größte Teil der Beiträge fließt in die Rentenversicherung. Die Gelder sind in verschiedensten Investitionsformen am Markt platziert, hier hat jede Pensionskasse unterschiedliche Strategien und Vorschriften. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte war im Durchschnitt überwiegend positiv, jedoch können sowohl die steigende Lebenserwartung als auch die Märkte die Höhe der Rente beeinflussen, auch nach unten.
Die Auszahlung kann begonnen werden
- Mit 60, wenn der Vertrag vor dem 01.Mai 2007 eingegangen wurde
- 5 Jahre vor dem Folkepensions-Alter wenn der Vertrag zwischen dem 01. Mai 2007 und dem 01. Januar 2018 eingegangen wurde
- 3 Jahre vor dem Folkepensionsalter, wenn der Vertrag nach dem 01. Januar 2018 eingegangen wurde
Die Auszahlung kann in verschiedenen Modellen erfolgen. Meist kann man wählen, ob man lebenslang den gleichen Betrag möchte oder die ersten 10 Jahre einen höheren Betrag, dafür dann nach 10 Jahren lebenslang weniger.
Verstirbt man während der Bezugsphase, kann ein eventueller Rest des angesparten Kapitals an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
Nach dem deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommen werden die Renten wohnortabhängig besteuert. Wer in Dänemark wohnt, besteuert die Rente in Dänemark. Wer in Deutschland wohnt, besteuert die Rente in Deutschland, es sei denn, er hat ab dem 25.12.1996 in Dänemark gewohnt, dann wird sie in Dänemark besteuert und die in Dänemark gezahlten Steuern in Deutschland angerechnet.
Wer in Deutschland krankenversichert ist, egal wo er wohnt, muss von der AMP Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, und zwar den vollen Beitragssatz, wie für Betriebsrenten in Deutschland.
Die AMP werden auf die Folkepension (pensionstillæg) angerechnet, nach Abzug von jährlich angepassten Freibeträgen.
Auszahlung der Rente als Kapitalabfindung
Wer den dänischen Arbeitsmarkt verlässt und auch nicht in Dänemark wohnt, kann sich das angesparte Kapital in einer Summe vorzeitig auszahlen lassen. Dänemark erhebt dann eine Sonderabgabe in Höhe von 60%, zusätzlich können Krankenversicherungsbeiträge in Deutschland anfallen, wenn man in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist (Die Summe wird dann auf 120 Monate gestreckt und die Beiträge monatlich über 10 Jahre erhoben).
Hat man das persönliche Bezugsalter erreicht, und man lässt sich das Kapital auf einen Schlag auszahlen, werden 40% Sonderabgabe fällig. Auch hier spielt die Krankenversicherung eine Rolle.
Versicherungen
Ein Teil der Beiträge dient der Finanzierung von Risikoversicherungen. Meist ist dies eine Lebensversicherung, eine Hinterbliebenenversicherung, eine Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Versicherung von schweren Krankheiten („kritisk sygdom“).
Die Lebensversicherung wird bei Todesfall an den Bezugsberechtigten, den der Versicherte angegeben hat, ausgezahlt. Ist kein Bezugsberechtigter angegeben, an den Ehegatten oder Lebenspartner, wobei das Partnerschaftsverhältnis in geeigneter Form nachgewiesen werden muss, z.B durch Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes. Ist kein Partner vorhanden oder angegeben, dann können die gesetzlichen Erben die Forderung erheben. Die Beträge sind teilweise steuerfrei.
Die Versicherung „Kritisk sygdom“, „Ernsthafte Erkrankung“ zahlt einen Festbetrag, wenn man an einer schweren, vorher vertraglich definierten, Krankheit, erkrankt. Die Summe ist steuerfrei.
Die Erwerbsminderungsrente kann an die gesetzliche Førtidspension / Erwerbsminderungsrente gekoppelt sein, oder auch nicht, das kommt auf die Versicherungsbedingungen an.
Die Hinterbliebenenrente enthält oft eine laufende Rente an den/die (Ehe)Partner/in oder Kinder unter 21 Jahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
News
21.04.2026
App gut angekommen
10.04.2026
Steuerveranstaltung zur Årsopgørelse 2025
08.04.2026
Videos zur dänischen Steuererklärung 2025 online
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de
