Steuern in Dänemark bei Umzug nach Dänemark

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Vor dem Umzug

Vor einem Umzug nach Dänemark sollten Sie immer Ihre individuelle steuerliche Situation nach dem Umzug klären. Die Besteuerung gewisser Einkünfte (auch aus Deutschland), kann sich durch einen Umzug ändern. Das Regionskontor & Infocenter kann hier nur grundlegende Informationen zur Besteuerung liefern. Für eine individuelle Beurteilung und steueroptimierende Beratung ist immer ein Steuerberater zu kontaktieren, der sich mit dem deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommen auskennt.

Weitere Informationen zu Steuern in Dänemark bei Umzug finden Sie auch in unserem Artikel „Wichtiges vor Umzug und Hauskauf“:

https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/Leben_und_arbeiten_in_Daenemark/Umzug_und_Hauskauf/Hauskauf_Auswandern.php

Nach dem Umzug

Wer nach Dänemark umgezogen ist und seinen Wohnsitz bei der Kommune angemeldet hat, muss umgehend Kontakt mit der Steuerbehörde – Skattestyrelsen – aufnehmen und eine Steuervoranmeldung vornehmen, damit eine Steuerkarte (Forskudsopgørelse) erstellt werden kann.

Auf der Homepage der dänischen Steuerbehörde – Skattestyrelsen – finden Sie auch viele Informationen in deutscher Sprache. Die Sprache kann oben auf der Homepage angepasst werden:

https://skat.dk/de-de/buerger

Einkommen aus anderen Ländern als Dänemark

Jeder der in Dänemark wohnt, ist verpflichtet sein Welteinkommen, d.h. jegliche ausländischen Einkommen (z.B. deutsche Einkünfte), bei Skattestyrelsen anzugeben. Dabei ist es völlig irrelevant, ob dieses Einkommen in Dänemark steuerpflichtig ist oder nicht. Hier ein paar Beispiele für Einkommen:

  • Arbeitslohn,
  • Einkünfte aus Selbständigkeit,
  • Rente,
  • Pension,
  • Private Pensionen,
  • Dividenden,
  • Ausschüttungen,
  • Mieteinnahmen

und alles denkbar andere.

Wer seine Steuerkarte (forskudsopgørelse) nicht selbst einrichten kann oder die Steuererklärung nicht selbst einreichen kann (bzw. den Steuerbescheid (årsopgørelse) ändern kann), muss sich an Skattestyrelsen oder einen dänischen Revisor (Steuerberater) wenden. Auch wenn viele Informationen unter www.skat.dk auf Deutsch verfügbar sind, sind das Tast-Selv-System und die Forskudsopgørelse sowie die Årsopgørelse nur in dänischer Sprache verfügbar.

Die Kontaktdaten der dänischen Steuerbehörde finden sie unter folgendem Link:

https://skat.dk/de-de/kontakt/buerger/nicht-daenische-steuerangelegenheiten

Hier gibt es auch deutschsprachige Mitarbeiter.

Weitere Informationen zu ausländischen Einkünften bei Wohnort Dänemark finden Sie unter folgendem Link:

https://skat.dk/de-de/buerger/grenzueberschreitende-steuerangelegenheiten/wenn-sie-in-daenemark-wohnen-und-einkuenfte-aus-dem-ausland-beziehen

Nach der erstmaligen Erstellung der dänischen Steuerkarte (Forskudsopgørelse)

Das dänische Steuersystem ist weitgehend digitalisiert. Grundsätzlich geht man davon aus, dass alle Bürger die digitale Selbstbedienungslösung TastSelv nutzen, um hier ihre Steuerangelegenheiten zu erledigen. Der persönliche Kontakt zur Steuerbehörde ist weitgehend eingestellt. Alternativ kann diese telefonisch oder schriftlich (z.B. über die digitale Steuermappe oder per Chat) kontaktiert werden.

Die Angaben können nach Erstellung der Steuerkarte (Forskudsopgørelse) durch Skattestyrelsen auf der Homepage www.skat.dk im TastSelv-System (Selbsteingabesystem) jederzeit ergänzt oder geändert werden. Hierfür ist eine MitID erforderlich, mit der man sich auf der oben genannten Homepage in seine digitale Steuermappe einloggt. Das Login-Fester finden Sie oben rechts auf der Startseite. Sie können nach dem Login aus der Steuermappe heraus auch Nachrichten und Dokumente an Skattetyrelsen senden.

Die Forskudsopgørelse für das kommende Steuerjahr wird hiernach immer im November digital veröffentlicht und kann dann im TastSelv-System geprüft und angepasst werden. Die Årsopgørelse wird immer für das vorherige Steuerjahr im März veröffentlicht und kann dann ebenfalls im TastSelv-System geprüft und angepasst werden.

Die Prüfung und ggf. Ergänzung bzw. Anpassung der Angaben muss jedes Jahr wiederholt werden.

Laufende Steuern auf Immobilien

Wer eine Immobilie in Dänemark erwirbt, zahlt laufend Steuern für diese. Personen die in Dänemark wohnen und Immobilien außerhalb von Dänemark besitzt (z.B. in Deutschland), zahlen ggf. auch Steuern auf diese in Dänemark. 

Weitere Informationen zu Steuern auf Immobilien finden Sie hier:

Wichtige Informationen vor Umzug nach Dänemark und/oder Hauskauf

Einkommensteuererklärung in anderen Ländern als Dänemark

Eine Einkommensteuererklärung in Deutschland oder anderen Ländern, kann auch nach dem Umzug nach Dänemark erforderlich sein, wenn man hier weiterhin Einkommen bezieht. Durch die Einkünfte besteht eine beschränkte Steuerpflicht in diesen Ländern.

Die Abgabe einer Steuererklärung im Wohnland Dänemark entbindet einen nicht zwangsläufig von der Pflicht eine Steuererklärung in anderen Ländern abgeben zu müssen. Klären Sie ggf. mit den Ländern, aus denen Sie Einkünfte erzielen, was hier steuerlich zu tun ist.

Kontrollmitteilungen   

Es werden regelmäßig Kontrollmitteilungen von anderen Ländern an die dänische Steuerbehörde gesendet und hiermit Einkünfte, Guthaben auf Konten u.ä. gemeldet. Dies geschieht immer mit einiger Verzögerung, weshalb man nicht mit seinen Angaben in der Forskudsopgørelse und der Årsopgørelse warten sollte, bis diese Meldungen vorgenommen werden, da dies zu Fristüberschreitungen und Strafzinsen führen kann.

Bescheinigung EWR und Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer für das deutsche Finanzamt

Die Bestätigungen für das deutsche Finanzamt für beschränkt steuerpflichtige in Deutschland, wie z.B. Grenzpendler nach Deutschland, Rentner mit deutscher Rente u.ä., werden von Skattestyrelsen nicht gestempelt, wenn die Forskudsopgørelse für das aktuelle Steuerjahr oder die Årsopgørelse (Steuerbescheid des Vorjahres/ der Vorjahre seit Einreise nach Dänemark) nicht vollständig sind und hier das ausländische Einkommen (z.B. das deutsche Lohneinkommen, deutsche Rente o.ä.) nicht angegeben ist.

Die Behandlung als auf Antrag unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger in Deutschland ändert nichts an der unbeschränkten Steuerpflicht im Wohnland Dänemark. Auch wenn ausschließlich Einkünfte erzielt werden, die unter deutscher Besteuerung liegen, muss eine dänische Forskudsopgørelse und die jährliche Årsopgørelse in Dänemark gemacht werden, in denen diese Einkünfte angegeben werden.

 

Begriffserklärung

Skattestyrelsen – ist die dänische Steuerbehörde, die zuständig ist für die korrekte Besteuerung von Bürgern und Unternehmen. Umgangssprachlich auch Skat genannt – da dies bis 2018 der offizielle Name der Steuerbehörde war und das dänische Wort für Steuer ist.

TastSelv – digitales Selbsteingabesystem der dänischen Steuerbehörde. Hier kann man sich in seine individuelle Steuermappe einloggen und folgendes vornehmen:

  • Forskudsopgørelse einsehen
  • Årsopgørelse einsehen
  • Freibeträge ändern
  • Einkommen angeben/ ändern
  • Schriftlich mit der dänischen Steuerbehörde in Kontakt treten

Der Login erfordert MitID und kann über www.skat.dk vorgenommen werden.

Forskudsopgørelse – Steuerkarte bzw. Vorsteueranmeldung für das laufende Steuerjahr. Muss bei Zuzug durch die dänische Steuerbehörde erstellt werden. Wird immer im November für das kommende Steuerjahr digital erstellt auf Grundlage der Daten vom Vorjahr. Kann jederzeit angepasst werden, wenn sich etwas an den Einkünften ändert und sollte immer möglichst genau und aktuell gehalten werden. Digital einsehbar auf www.skat.dk

Årsopgørelse – Steuerbescheid. Wird immer im März für das vergangene Steuerjahr erstellt auf Grundlage der vorliegenden Daten, die an die Steuerbehörde gemeldet wurden (z.B. von Arbeitgebern, Behörden, Versicherungen, Banken u.ä. in Dänemark) und Daten aus der Forskudsopgørelse. Muss immer kontrolliert und ggf. ergänzt oder geändert werden, wenn Daten fehlen oder falsch sind – vor allem auch bei Einkünften aus anderen Ländern als Dänemark.

Selvangivelse/Oplysningsskema – Steuererklärung bzw. das Formular (digital oder in Papierform) auf dem Sie die Angaben zu Einkünften und weiterer steuerlich relevante Informationen, gegenüber der Steuerbehörde im Rahmen der Årsopgørelse vornehmen. Erforderlich, wenn nicht alle steuerlich relevanten Informationen über Sie im Steuerbescheid vorhanden sind – z.B. bei Einkommen aus anderen Ländern als Dänemark. Die Angaben können digital über www.skat.dk gemacht werden, indem man die Årsopgørelse anpasst/ ändert oder aber in Papierform, wenn man nicht digital ist, indem man das Formular 04.012 (Für Personen mit Wohnsitz in Dänemark und ausländischem – nicht dänischem Einkommen) ausfüllt. Angaben, die digital nicht selbst eingetragen werden können oder nicht geändert werden können, müssen durch die Steuerbehörde angepasst werden. Außerdem müssen einige Felder bzw. Rubriken von der Steuerbehörde freigeschaltet werden (häufig bei Rubriken bez. ausländischen Einkünften). Hierfür können Sie Skattestyrelsen kontaktieren. Alternativ kann ein dänischer Steuerberater (Revisor) behilflich sein.

Revisor – dänischer Steuerberater. Da das deutsche und das dänische Steuerrecht sehr unterschiedlich sind und die Steuerberater eine Zulassung haben müssen, um im jeweiligen Land tätig zu sein, kann bei dänischen Steuerangelegenheiten ein deutscher Steuerberater in der Regel nicht weiterhelfen, außer dieser hat die Zulassung in beiden Ländern. Es gibt im nahen Grenzgebiet, auf deutscher und dänischer Seite, einige Steuerberater, die sich mit der Besteuerung nach dem deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommen auskennen.

Ubegrænset/fuld skattepligt – unbeschränkte Steuerpflicht. Das Land, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht liegt, hat das Besteuerungsrecht auf das sogenannte Global- oder auch Welteinkommen. Liegt immer in dem Land, in dem man sein Zentrum der Lebensinteressen und somit die steuerliche Ansässigkeit hat, üblicherweise das Wohnland. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Land der unbeschränkten Steuerpflicht durch die Steuerbehörden festzulegen.

Begrænset skattepligt – beschränkte Steuerpflicht. Das Land, in dem die beschränkte Steuerpflicht liegt, hat das Besteuerungsrecht auf die Einnahmen, die auf dem Boden dieses Landes erwirtschaftet werden. Dies kann z.B. Arbeitseinkommen in Deutschland für physisch in Deutschland ausgeführte Arbeit sein – z.B. bei Grenzpendlern, die ihren Wohnsitz in Dänemark haben und in Deutschland arbeiten. Rentner, die in Dänemark wohnen und z.B. deutsche staatliche Rente beziehen, sind ebenfalls beschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Grundsätzlich hängt das Besteuerungsrecht in grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Deutschland und Dänemark jedoch immer von den individuellen Faktoren und von der Einkunftsart ab, da hier das deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen weitere Bestimmungen enthält. Dies muss also immer individuell beurteilt werden, um die genaue Besteuerung im jeweiligen Land zu bestimmen.

 

Region Sønderjylland-Schleswig

Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de

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