KFZ Zulassung
Diese Informationen stellen eine allgemeine Information dar und sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Informationen erhalten Sie von den Zulassungsstellen der Kommunen und von den technischen Überwachungs- und Prüfinstitutionen, die die Bevollmächtigung dazu haben. Verbindliche Angaben zu Versicherungen erhalten Sie bei den Versicherungsgesellschaften.
Umzug nach Deutschland
Wenn Sie mit einem Fahrzeug von Dänemark nach Deutschland umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen ummelden oder abmelden.Ist das Fahrzeug 3 Jahre oder älter, muss das Fahrzeug vorher zur Hauptuntersuchung, im täglichen Sprachgebrauch „TÛV“ genannt. Dies entspricht der dänischen „syn“ bei verschiedenen, mittlerweile ebenfalls privaten Anbietern. Der TÜV ist jedoch nur der älteste und ehemals einzige Anbieter der Hauptuntersuchung, es gibt heute eine Vielzahl von Anbietern für diese Hauptuntersuchung auf dem Markt. Ist das Fahrzeug jünger als 3 Jahre, muss das Fahrzeug nicht zur Hauptuntersuchung.
Bei der Zulassung sind folgende Dokumente vorzulegen
- COC Dokument (Certificate of Conformity, muss für jedes Fahrzeug existieren, das seit 1993 in der EU zugelassen wird.
- Pass mit Meldebescheinigung oder Personalausweis (Krankenversichrungskarte oder Führerschein reichen NICHT als Identitätsnachweis)
- Der Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung („TÜV-Bericht“), wenn das KFZ älter als 3 Jahre ist
- Die Versicherungsbescheinigung (erhält man von seiner Versicherung, meist ist es nur eine Nummer)
- Die dänischen Nummernschilder
- Die dänische Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder die Vorgängerversion der Zulassung („registreringsattest“).
- Für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Kontoverbindung zu unterzeichnen.
Das COC Dokument liegt nicht vor
Im Normalfall erhält man beim Kauf eines Kraftfahrzeuges ein COC-Dokument ausgehändigt. Es bestätigt die Übereinstimmung des KFZ mit den EU- Bestimmungen und enthält alle technischen Daten. Das Dokument ist standardisiert.
Hat man es nicht, fragen Sie beim dänischen KFZ-Importeur an. Können Sie auch von diesem kein COC –Dokument erhalten, müssen Sie eine sogenannte „Vollabnahme“, korrekt „Einzelgenehmigungsverfahren“, des Kraftfahrzeugs bei einer zugelassenen Untersuchungsstelle durchführen lassen, was mit Kosten verbunden ist.
Pass mit Meldebescheinigung
Deutsche legen einen Personalausweis vor. Wer keinen Personalausweis hat, legt seinen Pass vor und eine Meldebescheinigung der Gemeinde, aus der der Wohnsitz hervorgeht. Dänische Bürger sind es gewohnt, andere Dokumente wie Führerschein oder Krankenversicherungskarte als Legitimation zu benutzen. Dies ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich.
HU – Bescheinigung
Die Bescheinigung über die durchgeführte Hauptuntersuchung ist nur vorzulegen, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist. Es ist auch sinnvoll, die HU durchführen zu lassen, wenn das Fahrzeug beinahe 3 Jahren alt ist. Danach muss das Fahrzeug alle zwei Jahre untersucht werden. Man wird in Deutschland nicht von Amts wegen benachrichtigt, sondern muss sich selbst darum kümmern. Man kann jedoch mit einigen Prüforganisationen eine Benachrichtigung vereinbaren.
Die Versicherungsbescheinigung
Die Versicherungsbescheinigung ist heute lediglich eine Nummer, die man von seiner Versicherung erhält und bei der Zulassungsstelle abgibt. Da dies früher eine Karte war, die in zwei Teile getrennt werden konnte, wird auch heute noch der Ausdruck „Doppelkarte“ benutzt. Gemeint ist trotzdem die Nummer der Versicherung. Man kann dann innerhalb 14 Tagen entscheiden, welche Versicherungen man abschließt. Die Haftpflichtversicherung ist, wie in Dänemark auch, obligatorisch. Darüber gibt es eine freiwillige, zweistufige Kaskoversicherung, nämlich eine Teilkasko- und eine Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung entspricht der dänischen Kaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung ist eine Zwischenstufe. Bei der Wahl sollte man sich beraten lassen, bevor man sich entscheidet.
Die dänischen Dokumente
Diese werden einbehalten und an die zuständigen Behörden in Dänemark geschickt. Das gleiche gilt für die Nummernschilder, welche korrekt Kraftfahrzeugkennzeichen heißen.
Import eines Kraftfahrzeuges
Neues Kraftfahrzeug
Beim Import eines neuen Fahrzeuges aus Dänemark geht man vor wie bei einem Umzug (ANKERUmzug nach Deutschland). Das Fahrzeug ist jedoch nicht zur Hauptuntersuchung (TÜV) vorzuführen.
Anschließend setzt man sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung, um die Umsatzsteuer zu bezahlen.
Ein Fahrzeug gilt als neu, solange es nicht 6000 Kilometer gefahren hat und nicht 6 Monate alt ist. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Gebrauchtes Kraftfahrzeug
Wieder geht man vor wie bei Mitnahme des Fahrzeugs bei einem Umzug nach Deutschland (Umzug nach Deutschland). Die Umsatzsteuer, wie bei einem Neuwagen, fällt nicht an, da sie in Dänemark bei Erstzulassung bezahlt wurde.
In Dänemark können Kraftfahrzeuge in einem „Bilbogen“, was vergleichbar einem „Grundbuch“ für Kraftfahrzeuge ist, mit Hypotheken belastet werden. Kauft man ungeprüft ein Kraftfahrzeug, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es mit einer Hypothek belastet ist und man kauft diese mit.
Es gibt die Möglichkeit, alle Daten eines Kraftfahrzeugs auf einer öffentlichen Internetseite zu untersuchen, wenn man die Fahrgestellnummer oder die Zulassung kennt. Dort sind auch die durchgeführten Hauptuntersuchungen in Dänemark („syn“) mit Kilometerstand verzeichnet.
Die Seite findet man hier: www.nummerplade.net
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